A. Noa / 2010
REIKI
Das Wort Reiki wird normalerweise mit "Universelle Lebensenergie" übersetzt. Im Japanischen steht "Rei" für heilig, Geist, Geheimnis, Gabe, Naturgeist oder unsichtbarer Geist und "Ki" bedeutet Energie, Natur, Talent und Gefühl. Reiki wurde im 19. Jahrhundert von Dr. Mikao Usui in Japan entwickelt.

Durch Reiki wird Energie dorthin geleitet, wo sie für die Harmonisierung Ihres Körpers nötig ist. Reiki gleicht den Energiehaushalt Ihres Körpers aus und kann krampflösend, schmerzlindernd und entgiftend wirken. Es kann Ihr Immunsystem stärken und die Durchblutung sowie den Stoffwechsel fördern. Reiki erhöht darüber hinaus auch Ihre Lebensfreude. Auch emotionale Blockaden können durch Reiki gelöst werden. Reiki passt sich dem natürlichen Bedarf des Empfängers an und ist somit für jeden geeignet. Erwachsene, Jugendliche, Kinder und Säuglinge können von Reiki profitieren. Reiki vermittelt wohltuende Wärme, das Gefühl von innerem Frieden und tiefe Entspannung. Bereits nach einer ersten Behandlung fühlen Sie sich entspannt und vitalisiert. Finden Sie innere Ruhe durch Reiki und genießen Sie Reiki bei der Reiki - Meisterin Angelika Noa.


Preis, Dauer & Termin: 1 Std. / 45 €, 2 Std. / 90 €, Termine nach Vereinbarung.

Geschenk-Gutscheine sind ebenfalls erhältlich!







Wichtig! Bitte beachten Sie!

Frau Noa ist keine Ärztin. Sie regt mit ihrer Energiearbeit Ihre Selbstheilungskräfte an. Als Geistheilerin macht Frau Noa keine Heilungsversprechen und keine anderweitigen Versprechen. "Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Spirituelle Lebensberatung nicht den Besuch eines Arztes und dessen diagnostische Tätigkeit und Behandlung ersetzen kann! Sie sollten deshalb auch nicht die Medikamente und Behandlungsmethoden absetzten, die Ihnen von einem Arzt verschrieben worden sind!" Angelika Noa. Frau Noa arbeitet auf einer energetischen Ebene. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Frau Angelika Noa keine persönliche psychologische Beratung per Telefon leisten kann und darf.

Rechtliches: "Nach dem Bundesverfassungsgericht ist seit März 2004 Geistige Heilung auch für alle nicht dem Ärztestand angehörigen Heiler legalisiert!" Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden: "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis!"