Bereichern Sie Ihr Leben durch neue Impulse!
Leben bedeutet Wandlung!
Wollen Sie Ihrem Leben eine neue Richtung geben? Spüren Sie die Notwendigkeit etwas in Ihrem Leben zu verändern? Fällt es Ihnen schwer sich an einer wichtigen Wegkreuzung auf Ihrem Lebensweg zu entscheiden? Erfahren Sie, wie Sie sogar eine Krise als Chance sehen können! Erleben Sie mit Hilfe der spirituellen Lebensberatung, wie ein Wendepunkt Ihre Wandlung und Transformation fördern kann. Entwickeln Sie zusammen mit Frau Noa im Rahmen der spirituellen Lebensberatung klare Zielsetzungen und lernen Sie diese zu verwirklichen. Suchen Sie Ihre Lebensaufgabe? Fehlt Ihnen eine Vision? Die spirituelle Lebensberatung kann Ihnen auch dabei behilflich sein. Möchten Sie bei Trennungen und Abschieden begleitet werden? Oder möchten Sie leichter loslassen können? Es gibt so viele verschiedene Ausgangssituationen für eine hilfreiche spirituelle Lebensberatung, wie es auch Lebensumstände und Menschen gibt. Frau Noa nutzt im Rahmen der Beratungen die Methoden, die für die jeweiligen Situationen am Besten geeignet sind. Neben einem offenen und geschützten Gespräch kann zum Beispiel eine Familien-, System- oder Organisationsaufstellung zur Klärung einer Frage zum Einsatz kommen.
Preis, Dauer & Termin: 1 Std. / 45 €, 2 Std. / 90 €, Termine nach Vereinbarung.
Geschenk-Gutscheine sind ebenfalls erhältlich!
Wichtig! Bitte beachten Sie!
Frau Noa ist keine Ärztin. Sie regt mit ihrer Energiearbeit Ihre Selbstheilungskräfte an. Als Geistheilerin macht Frau Noa keine Heilungsversprechen und keine anderweitigen Versprechen. "Ich möchte Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass eine Spirituelle Lebensberatung nicht den Besuch eines Arztes und dessen diagnostische Tätigkeit und Behandlung ersetzen kann! Sie sollten deshalb auch nicht die Medikamente und Behandlungsmethoden absetzten, die Ihnen von einem Arzt verschrieben worden sind!" Angelika Noa. Frau Noa arbeitet auf einer energetischen Ebene. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Frau Angelika Noa keine persönliche psychologische Beratung per Telefon leisten kann und darf.
Rechtliches: "Nach dem Bundesverfassungsgericht ist seit März 2004 Geistige Heilung auch für alle nicht dem Ärztestand angehörigen Heiler legalisiert!" Das Bundesverfassungsgericht hat bereits am 02.03.2004 (AZ: 1 BvR 784/03) zugunsten der Heiler entschieden: "Wer die Selbstheilungskräfte des Patienten aktiviert und dabei keine Diagnosen stellt, benötigt keine Heilpraktikererlaubnis!"